Author: Lesbe  10. Dezember 2009

Da ist die Homo Ehe nun endlich möglich und in der Gesellschaft auch schon weit gehend anerkannt – aber mit dem Nachwuchs in einer Homo Ehe ist es immer noch reichlich schwierig.
Das mag bei einem Schwulenpaar verständlich sein. Männer können nun einmal keine Kinder kriegen … Die brauchen immer noch eine Frau dazu, die das Kind austrägt und gebiert; nicht bloß eine Eizelle.

Deshalb können Gays höchstens per Leihmutter oder Adoption Eltern werden; beides absolut nicht einfach, schon rechtlich, erst recht aber praktisch.
Bei Lesben sieht es aber doch eigentlich etwas anders aus. Da haben sich zwei Frauen zusammen getan, Frauen können Kinder kriegen, und dafür brauchen sie auch nur ein paar Samenzellen, keinen Mann.

Lesben Nachwuchs

Denn selbst die Befruchtung kann ja notfalls künstlich erfolgen.
Obwohl die natürliche Befruchtung zumindest für heterosexuelle oder bisexuelle Frauen bestimmt mehr Spaß macht als der ganze Heckmeck mit der In-vitro-Fertilisation, kann das für wahrhaft lesbische Frauen natürlich ganz anders aussehen.

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Die mögen ja nun einmal bloß den Sex unter Frauen, und es zuzulassen, dass ein harter Schwanz ihre lesbische Möse entjungfert, kann ihnen unter Umständen unangenehmer sein als der Katheter beim Arzt, der die Samenzellen zu den Eizellen bringen soll.
Deshalb ist es für lesbische Paare nicht immer eine Lösung, Kinder auf natürlichem Weg zu bekommen. Dies einmal ganz davon abgesehen, dass die rechtlichen Folgen hier auch höchst kompliziert werden.

In welchem Verhältnis steht denn nun die – nicht schwangere – Lesbe zu dem Kind? Gilt es auch als ihres, so wie ja bei der Hetero-Ehe die Kuckuckskinder des Liebhabers per Gesetz als Kinder des Mannes gelten und er sich dagegen wehren muss, wenn er das nicht will?
Noch komplizierter wird es allerdings mit der künstlichen Befruchtung.
Denn da hat die deutsche Bürokratie wieder einmal zugeschlagen. Zwar gibt es jetzt nicht in dem Sinn ein Gesetz, was die – vor allem auch künstliche – Fortpflanzung angeht. Aber: Es gibt eine Richtlinie der Bundesärztekammer.
Und da steht drin, dass bei bestimmten Gruppen von Frauen keine künstliche Befruchtung durchgeführt werden soll. Zu diesen Gruppen gehören auch Frauen, die in keiner – oder einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben.
Ja, und da haben wir den Salat. Auch wenn eine solche Richtlinie jetzt kein Gesetz ist, werden viele Ärzte sich doch daran halten. Und schon ist es nichts mit der künstlichen Befruchtung für Lesben.
Es sei denn, sie finden einen Arzt, der Courage zeigt und in dieser juristischen Grauzone ganz mutig das tut, was seine Ärztekammer ihm verbieten will: nämlich eine Lesbe künstlich inseminieren.
Man sieht also, in Sachen Gleichberechtigung für Lesben und Schwule muss noch viel passieren!

 

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